Alkohol und Drogen am Steuer: Alles zum Verkehrsrecht.

Anwalt für Verkehrsrecht: Alkohol und Drogen am Steuer gefährdet alle Verkehrsteilnehmer

Alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss zu fahren, setzt auch das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel. Deshalb regelt das Verkehrsrecht im Bußgeldkatalog schwerwiegende Konsequenzen für die Täter. Der Täterschaft drohen Fahrverbot oder Führerscheinentzug (6 Monate bis 5 Jahre) kombiniert mit hohen Geldstrafen (ab 500 €) oder auch eine Gefängnisstrafe.

 

Das Strafmaß hängt vom Promillewert, von der Schwere des Fahrfehlers oder Unfalls wie auch davon ab, ob Sie Erst- oder Wiederholungstäter sind. Zusätzlich muss mit einem Eintrag ins Verkehrszentralregister in Flensburg gerechnet werden. Ob Ihnen eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) auferlegt wird, ist eine schwierige Frage, die Spezialwissen erfordert. Dafür sollte ein Anwalt im Verkehrsrecht wie die „Sturm & Hempel Rechtsanwälte“ in Bottrop hinzugezogen werden.

Promillegrenze und Drogenwerte

Die Promillegrenze liegt in Deutschland bei 0,5 ‰ (Nulltoleranz während der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren). Bei alkoholbedingten Fahrfehlern wie z. B. ein Rotlichtverstoß, bei Schlangenlinien oder einem Unfall, gilt die sogenannte relative Fahruntüchtigkeit ab 0,3 ‰.

 

Die absolute Fahruntüchtigkeit ist in jedem Fall ab 1,1 ‰ gegeben. Je näher der festgestellte Alkoholgehalt der absoluten Fahrunfähigkeit (1,1 ‰) kommt, desto niedriger sind die Anforderungen an den Nachweis der alkoholtypischen Ausfallerscheinungen. Z. B. kann bei 1,0 ‰ der Führerschein bereits aufgrund eines kleinen Schlenkers entzogen werden.

 

Bei Drogen muss eine Mindestmenge im Blut nachgewiesen werden (z. B. Cannabis 1 ng/ml). Kann der Konsum harter Drogen wie Kokain oder regelmäßiger Cannabiskonsum nachgewiesen werden, wird die Fahrerlaubnis sofort entzogen.

Was kann ein Anwalt für Verkehrsrecht für Sie tun?

Ein Verkehrsanwalt wie die „Sturm & Hempel Rechtsanwälte“ in Bottrop klärt, ob der festgestellte Alkoholgehalt gerichtsverwertbar festgestellt wurde. Bei der Alkoholmessung sind verschiedene formale Voraussetzungen einzuhalten. Sind diese nicht erfüllt, ist die rechtliche Grundlage für einen Fahrausweisentzug oder ein Fahrverbot nicht gegeben. Weiter kann auch die Frage von Nachtrunk geprüft werden.

 

Es gibt Maßnahmen, um die Sperrfrist bei einem Führerscheinentzug allenfalls zu reduzieren. Wer z. B. nur gelegentlich Cannabis konsumiert, kann an einer verkehrspsychologischen Maßnahme teilnehmen und Abstinenznachweise erbringen. Ein Verkehrsanwalt verschafft Ihnen in diesem Fall wertvolle Zeit.

 

*** Brauchen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht? Melden Sie sich noch heute bei Sturm & Hempel in Bottrop.

 

 

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