Mobbing am Arbeitsplatz

Insolvenz des Arbeitsgeber – Was nun?

Ihr Arbeitsgeber ist pleite und Ihnen wurde betriebsbedingt gekündigt? In diesem Blogbeitrag gehen wir auf Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens für Arbeitnehmer ein. Wir klären Ihre Ansprüche auf Insolvenzgeld und mehr, um Ihnen einen generellen Überblick geben zu können. Im Detail berät Sie eine spezialisierte Anwaltskanzlei wie die Kanzlei Hempel & Sturm in Bottrop gerne persönlich.

 

Was bedeutet die Insolvenz eines Arbeitgebers?

Wenn Ihr Arbeitgeber insolvent ist, kann er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, die Zahlungsfähigkeit Ihres Arbeitgebers wiederherzustellen oder die Situation geordnet abzuwickeln. Die Forderungen sämtlicher Gläubiger sollen zumindest anteilig erfüllt werden. Achten Sie in jedem Fall darauf, dass Ihre Ansprüche als Arbeitnehmer gewahrt werden.

 

Auswirkungen für Arbeitnehmer

Wenn Ihr Arbeitgeber insolvent ist und ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, muss er Sie als Arbeitnehmer darüber informieren. Sollte es zu ausbleibenden Gehaltszahlungen kommen, raten wir Ihnen unbedingt davon ab, Ihre Arbeit zu verweigern, um Ihre Ansprüche nicht zu riskieren. Denkbar ist, dass Ihr Arbeitgeber Sie bittet, auf die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu verzichten sowie eine Stundung der Gehaltszahlung einzuräumen. Darauf sollten Sie sich nicht einlassen.
Als Arbeitnehmer erhalten Sie bei einer Insolvenz für die vorausgegangenen drei Monate übrigens Insolvenzgeld, sofern noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt bestehen.

 

Betriebsbedingte Kündigungen

Da die Insolvenz selbst kein Kündigungsgrund ist, kann Ihnen Ihr Arbeitgeber nur aus betriebsbedingten Gründen kündigen – also bei mangelnder Auftragslage oder bei Stilllegung des Betriebes. Eine betriebsbedingte Kündigung kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein und auch der Sonderkündigungsschutz einzelner Arbeitnehmergruppen wie auch der Schutz durch das Kündigungsschutzgesetz bleiben durch eine Insolvenz unberührt. Aus diesem Grund lohnt es sich, mit Ihrem Anwalt über dieses Thema zu sprechen.

 

Kündigungsfristen im Rahmen einer Insolvenz

Wurde Ihnen vor oder während der Insolvenz Ihres Arbeitgebers gekündigt, so beachten Sie bitte folgende Fristen:

  • Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gelten die üblichen gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 BGB.
  • Ab der Insolvenzeröffnung gilt eine spezielle Kündigungsfrist, die gemäß 113 InsO drei Monate zum Monatsende beträgt, wenn nicht eine kürzere Frist im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart ist.

Für eine Klage gegen die Kündigung im Insolvenzverfahren gilt ebenfalls eine Dreiwochenfrist. Ihr Anwalt kann Sie beraten, ob Ihre Klage Aussichten auf Erfolg hat.

 

Beratung durch einen Anwalt

Meist lohnt sich für Sie die Beauftragung eines Rechtsanwalts, da die Kosten für die Beauftragung i. d. R. deutlich niedriger sind als eine mögliche Abfindung. Wenden Sie sich gerne an die Kanzlei Sturm & Hempel Rechtsanwälte in Bottrop, um sich beraten zu lassen. Wir beraten Sie auch in Bezug auf eine außerordentliche Kündigung, eine Kündigung wegen Krankheit oder eine Kündigung in der Probezeit.

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