Kindesunterhalt bei Patchwork-Familien

Bei unverheirateten Paaren mit Kindern aus früheren Beziehungen gelten besondere Unterhaltsregelungen, die mitunter kompliziert sein können. Die rechtlichen Beziehungen innerhalb einer Patchwork-Familie sind vielseitig und stellen daher oft ein Problem für die Betroffenen dar – insbesondere dann, wenn es um die Zahlung von Kindesunterhalt geht. In diesem Blogbeitrag möchten wir, die Anwälte der Anwaltskanzlei Sturm & Hempel Rechtsanwälte in Bottrop kurz auf die wichtigsten Punkte eingehen. Eine persönliche Beratung in Bezug auf Ihren individuellen Fall erhalten Sie natürlich gerne in unserer Kanzlei.

 

Was ist eine Patchwork-Familie?

Eine Patchwork-Familie entsteht dadurch, dass ein leiblicher Elternteil eines Kindes mit einem neuen Partner zusammenlebt. Der neue Partner kann ebenfalls Kinder aus früheren Beziehungen mit in die neue Familie bringen.

 

Mögliche Konflikte bei der Unterhaltszahlung

In Bezug auf das Sorgerecht und den Unterhalt der Kinder treffen in der Realität nun häufig sehr unterschiedliche Ansichten aufeinander. Ein häufiges Beispiel zur Verdeutlichung: Der leibliche Vater verweigert die Zahlung des Unterhalts für sein Kind, weil er der Meinung ist, dass der neue Partner seiner Ex-Frau ausreichend verdiene.

 

Leibliche Eltern zahlen für ihre Kinder

Die Gesetzeslage besagt, dass leibliche Eltern den Unterhalt für ihre Kinder zahlen müssen. Völlig unerheblich ist es in diesem Zusammenhang, wie viel der neue Partner der Ex-Ehegatte eventuell verdient. In der sogenannten Düsseldorfer Tabelle wird die Höhe der Unterhaltszahlung der leiblichen Elternteile geregelt. Ausnahmen gelten dann, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil finanziell nicht in der Lage ist, den Unterhaltszahlungen nachzukommen.

 

Unterhaltszahlungen nach neuer Eheschließung

Gründet die Ex-Frau bzw. der Ex-Mann mit einem neuen Partner bzw. einer neuen Partnerin und den Kindern eine Patchwork-Familie, so kommt es zu neuen Regelungen in Bezug auf die Unterhaltszahlung für den ehemaligen Partner bzw. die ehemalige Partnerin. Heiratet eine geschiedene Frau z. B., so muss ihr Ex-Mann ihr keinen Ehegattenunterhalt mehr zahlen. Dabei ist die Wiederheiratet für den Kindesunterhalt unbeachtlich. Diese Pflicht besteht weiterhin fort. Wenn indes die Ex-Frau jedoch unverheiratet mit ihrem neuen Partner zusammenlebt, so bleibt der Ehegattenunterhaltsanspruch gegenüber ihrem Ex-Mann für eine gewisse Zeit weiterhin bestehen. Nach einigen Jahren können die Zahlungen meist gekürzt werden – je nach individueller finanzieller Situation in der neuen Patchwork-Familie.

 

Anwaltliche Beratung

Sie sehen, dass das Thema nicht einfach ist. Wenden Sie sich aus diesem Grund bei Fragen zur Unterhaltszahlung am besten an eine Kanzlei, die sich wie die Sturm & Hempel Rechtsanwälte auf das Familienrecht spezialisiert hat.

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