zwei Menschen lassen sich von einer Anwältin beraten

Scheidung bei Selbstständigen – Auswirkungen auf das Unternehmen

In diesem Blogbeitrag möchten wir Sie in Bezug auf eine Scheidung von Unternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern informieren. Insbesondere für Unternehmer sowie Selbstständige und Freiberufler kann es schnell existenzbedrohend werden, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde und eine Scheidung ansteht.
Da Unternehmerehen rechtlich komplex sind und Spezialkenntnisse voraussetzen, sollten Sie sich an einen erfahrenen Anwalt für Scheidungsangelegenheiten wenden. Die Kanzlei Sturm & Hempel Rechtsanwälte in Bochum hat sich u. a. auf das Arbeitsrecht sowie Familienrecht spezialisiert und steht Ihnen gerne beratend zur Seite.

 

Der Versorgungsausgleich

Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften der privaten und gesetzlichen Rentenkasse hälftig geteilt und dem anderen Ehegatten übertragen. Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler, die ausschließlich privat oder durch ein berufsständiges Versorgungswerk vorgesorgt haben, laufen dabei Gefahr, dass sie einen nicht unerheblichen Teil ihrer Anwartschaften verlieren und die Sicherung im Alter nicht mehr gewährleistet ist.

 

Der Unterhalt von Selbstständigen

Bei Selbstständigen gestaltet sich die Einkommensermittlung schwieriger als bei Angestellten, da sich deren Gehalt aus monatlichen Gehaltsabrechnungen entnehmen lässt. So schaut man bei Selbstständigen in der Regel auf die Einkünfte der letzten drei Jahre. Wenn das Einkommen stark schwankt, werden in Ausnahmefällen auch die letzten sechs Jahre betrachtet. Ferner werden Kapitaleinnahmen, eventuelle Mieteinkünfte sowie Steuerrückzahlungen und Einnahmen aus unternehmerischen Beteiligungen zur Berechnung des Einkommens von Selbstständigen und Unternehmern betrachtet.

 

Selbstständigkeit und Zugewinn

Wenn der oder die Selbstständige vor der Ehe keinen Ehevertrag geschlossen hat und wenn beide Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, so hat der Ausgleich der während der Ehe erwirtschafteten Vermögenswerte zu erfolgen. Dies wird auch als Zugewinn bezeichnet. Verglichen wird in diesem Fall das jeweilige Anfangsvermögen der Ehepartner bei der Eheschließung mit dem Endvermögen bei der Scheidung. Bei Selbstständigen muss insbesondere der Wert des Unternehmens ermittelt werden, was eine größere Herausforderung ist.

 

Sorgen Sie mit einem Ehevertrag vor

Um späteren potentiellen Ärger zu vermeiden, sollten Sie in jedem Fall einen Ehevertrag schließen. Sie können beispielsweise eine Gütertrennung vereinbaren oder Ihr Unternehmen vom Zugewinnausgleich ausschließen. In diesem Fall findet im Fall einer Scheidung kein Zugewinnausgleich statt, bzw. Ihr Unternehmen bleibt außer Acht. Entsprechendes gilt auch für den Versorgungsausgleich. Natürlich kann es auch nachteilhaft für Sie sein, wenn Sie auf jegliche Ausgleichsansprüche verzichten. Lassen Sie sich am besten vor der Eheschließung von Ihrem Anwalt für Scheidungsrecht in Bezug auf Ihre Situation beraten. Die Kanzlei Sturm & Hempel Rechtsanwälte in Bottrop nimmt sich gerne Zeit für Sie und Ihre Fragen zum Thema Ehevertrag.

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