Pflichtheitsergänzungsansprüche bei Immobilien

In diesem Blogbeitrag möchten wir, die Kanzlei Sturm & Hempel Rechtsanwälte in Bottrop, Sie über ein wichtiges Thema, den Pflichtteilsergänzungsanspruch, informieren. Wir klären, wie sich dieser Anspruch berechnet, wie Sie ihn geltend machen können und wie Sie ihn verhindern können. Bei konkreten Fragen in Bezug auf das Erbrecht wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei, um sich persönlich sowie individuell beraten zu lassen.

 

Was sind Pflichtheitsergänzungsansprüche?

Klären wir zunächst, was Pflichtheitsergänzungsansprüche sind. Durch das Pflichtteilsrecht sollte vom Gesetzgeber erreicht werden, dass die engsten Verwandten einen Mindesterbanspruch erhalten. Das Gesetz garantiert dem Personenkreis, der in einem sehr nahen Verhältnis zum Erblasser steht, auf diese Wiese eine Mindestteilhabe am Nachlass des Verstorbenen. Nur in Ausnahmefällen soll dieser Erbanspruch den engsten Verwandten entzogen werden können. Sollte der Nachlass vor dem Erbfall durch Schenkungen verringert werden, so verringert sich entsprechend auch der Betrag, den der Pflichtteilsberechtigte erhält. Um Missbräuchen vorzubeugen, wird in § 2325 BGB geregelt, dass Schenkungen des Erblassers beim Pflichtteilsberechtigten ebenfalls einen Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösen. Dies gilt insbesondere für die Schenkung von Immobilien.

 

Wie können Sie Ihren Anspruch auf Pflichtteilsergänzung geltend machen?

Wenn die Eltern versterben und bereits zu Lebzeiten eine Immobilie an ein anderes Kind verschenkt haben, so besteht ein Auskunftsanspruch gegenüber dem beschenkten Kind. Sie können eine Kopie des Schenkungsvertrages anfordern, nachdem Ihre Eltern verstorben sind. Nach der Prüfung des Schenkungsvertrages können Ihre Pflichtteilsergänzungsansprüche beziffert werden. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt, um sich persönlich beraten zu lassen.

 

Wie können Sie eine Pflichtteilsergänzung verhindern?

Sie können Pflichtteilsergänzungsansprüche ebenfalls verhindern – und zwar durch frühzeitige Schenkungen. Leben die Eltern nach einer Schenkung noch mehr als 10 Jahre, so bestehen keine Pflichtteilsergänzungsansprüche. Ausnahmen sind: Für die Schenkung von Immobilien dürfen sich die Eltern nicht das Wohnrecht oder das Nießbrauchrecht an der Immobilie vorbehalten haben und auch der Ehepartner darf nicht beschenkt werden. Dementsprechend sind Übertragungen von Immobilien gegen die Einräumung von Nießbrauchsrechten nicht geeignet, um Pflichtteilsansprüche wirksam zu reduzieren.

 

Beratung durch einen Anwalt für Erbrecht

Sprechen Sie am besten eine Anwaltskanzlei an, die sich auf das Erbrecht spezialisiert hat, um sich helfen zu lassen. Die Kanzlei Sturm & Hempel Rechtsanwälte – Fachanwälte für die Schwerpunkte Zivilrecht, Arbeitsrecht & Familienrecht in Bottrop – nimmt sich gerne Zeit für Ihre Fragen in Bezug auf Pflichtheitsergänzungsansprüche bei Immobilien. Nutzen Sie unsere Rechtliche Betreuung in Bottrop.

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